Der Assistenzzahnarzt

Assistenzzahnarzt – Der „echte“ Berufsstart nach dem Zahnmedizin Studium

Endlich ist die Approbation geschafft, die Examen liegen hinter den Studenten. Jetzt geht es los! Noch nicht ganz. Der nächste Schritt ist es als Vorbereitungsassistenz, auch Assistenzzahnarzt genannt, bei einem niedergelassenen Zahnarzt Erfahrungen zu sammeln.

Stellenangebote für Assistenzzahnärzte finden

Ein paar Ideen um nach Stellenangeboten zu suchen:

  • Die Regionale Landeszahnärztekammer, z.B. in Bayern.
  • Die bekannten Jobbörsen (einfach bei Google in Kombination mit dem Wunschort suchen)
  • Manche Depots haben eigene Jobbörsen oder Newsletter
  • Klassisch über Anzeigen in Fachzeitrschriften, z.B. ZM
  • Oder auf unserer Seite, z.B. mit Stellenangeboten um München. Wenn Bedarf besteht werden wir dies weiter ausbauen.

Über den Assistenzzahnarzt

Der Assistenzzahnarzt ist ein „echter Zahnarzt“

Als Assistenzzahnarzt bzw. Assistenzzahnärztin benötigt man ein mit dem Staatsexamen abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin an einer Hochschule, sowie die Approbation als Zahnarzt bzw. Zahnärztin. Die Approbation wird vom Staat verliehen, sie berechtigt dazu eine Zahnarztpraxis zu führen und sich Zahnarzt zu nennen. Ein Assistenzzahnarzt ist also schon ein „vollwertiger“ Zahnarzt. Ziel der Zeit als Assistenzzahnarzt ist es also nicht fachliches Wissen aufzubauen, wie dies bei den Humanmedizinern im Praktischen Jahr, auch PJ genannt, ist. Die Zeit ist lediglich eine Voraussetzung um die Kassenzulassung bei der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung zu beantragen. Diese Zulassung ist Voraussetzung um Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung auf eigene Rechnung behandeln zu dürfen. Patienten der privaten Krankenversicherung darf ein approbierter Zahnarzt sofort auf eigene Rechnung behandeln und könnte somit sofort nach dem Studium eine Privatpraxis zu gründen. Die praktische Erfahrung hat der Zahnarzt schon während der universitären Ausbildung gewonnen.

Warum überhaupt Assistenszahnärzte?

Die Zeit als Vorbereitungsassistenz beinhaltet mindestens eine Tätigkeit als Assistenzzahnarzt über eine Dauer von zwei Jahren, davon mindestens 3 Monate bei einem niedergelassenen Vertragszahnarzt. Nach der Assistenzzeit kann die Eintragung in das Zahnarztregister bei der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung beantragt werden. Die Eintragung ist Voraussetzung für die Zulassung oder die Genehmigung einer dauerhaften Anstellung.

Voraussetzungen um Assistenzzahnarzt zu werden:

  • Abgeschlossenes Zahnmedizinstudium
  • Zahnärztliche Approbation
  • Eintrag im Zahnarztregister

Aufgaben eines Assistenzzahnarztes:

  • Diagnose, Behandlung und Vorbeugung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Unterstützung des behandelnden Zahnarztes bei Behandlungen
  • Patientenbetreuung und -aufklärung
  • Durchführung von Diagnostik und Therapie unter Aufsicht
  • Übernahme von allgemeinen Dokumentationspflichten.

Wie lange dauert die Assistenzzeit bei Zahnärzten:

Nach Abschluss des Zahnmedizinstudiums und der zahnärztlichen Approbation müssen junge Zahnärzte mindestens 2 Jahre als Assistenzzahnarzt arbeiten, um als Zahnarzt für gesetztliche versichte Patienten zugelassen zu werden. Assistenzzahnärzte können in einer Praxis, MVZ oder Zahnklinik arbeiten. Es ist in der Regel einfach, eine geeignete Stelle als Assistenzzahnarzt zu finden. Alternativ können Zahnärzte auch eine Weiterbildung zum Fachzahnarzt absolvieren.